30.09.2008

Anti-Raucher-Razzia

Am heutigen 30.9.2008 fand die erste Razzia zur Durchsetzung des Rauchverbots statt:

Gegen 18 Uhr erschienen zwo Herren und eine Dame, die sich als Kontrollorgan der Gemeinde Langgöns ausgaben. Sie erstellten ein Protokoll mit der Mängelrüge, dass entgegen dem hessischen Nichtraucherschutzgesetz im geschlossenen Raum zwo Raucher rauchten. Dieser Verstoß stelle laut § 5 HessNRSG eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemäß § 47 Abs. 1 OWiG unterliegt deren Verfolgung dem Ermessensspielraum der Gemeinde (in unserem Fall: Langgöns).

Die Herrschaften (Herr Schäfer, Herr Müller, Frau Klingelhöfer) hinterließen eine Zweitschrift des Protokolls und verabschiedeten sich mit dem Spruch: „Bleibt anständig. Wir kommen wieder.“

Außer dem Protokoll hinterließen sie ein internes Schreiben des Hessischen Sozialministeriums mit Empfehlungen zur Durchsetzung des HessNRSG.


Dieses Schreiben hat es in sich. Es weist explizit darauf hin, dass die Verfassungswidrigkeit der Nichtraucherschutzgesetze von Berlin und Baden-Württemberg wegen „gleichlautender“ Regelungen auch in Hessen gegeben ist.

Das wirft diese Frage auf: umfasst der benannte Ermessensspielraum auch die bloße Einhaltung unserer Verfassung? Zur Erinnerung: ein Urteil des Verfassungsgerichts hat Gesetzeskraft! Welcher Teufel hat unseren Bürgermeister Röhrig geritten, dass er Gemeindemitarbeiter auf die Walz schickt, um ein offensichtlich unwirksames (weil verfassungswidriges) Gesetz durchzusetzen?